
Hinter den Kulissen arbeitet die seit Juli 1991 bestehende und im Alleineigentum des Landes Steiermark befindliche Steirische Verkehrsverbund GmbH (StVG) als Verkehrsverbund-Organisationsgesellschaft (VOG) im Sinne des Gesetzes. Für die derzeit 16 MitarbeiterInnen bedeutet das beratende Unterstützung der Aufgabenträger bei der Planung neuer Verkehrsangebote, die Abstimmung und Koordination bestehender Linien, Vermarktung von neuen und bestehenden Verkehrs- und Tarifangeboten für bestimmte Personengruppen oder Regionen, Erfassung und Veröffentlichung von Fahrplänen, Software-Entwicklung für Ausgabesysteme, die Abrechnung und Aufteilung von Einnahmen aus dem Verbundtarif sowie der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt und die treuhänderische Abwicklung der Finanzflüsse zwischen Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen. Kernbereich war und ist die Entwicklung und Abrechnung des Verbundtarifes, der den Fahrgästen die einfache und günstige Benützung aller öffentlichen Verkehrsmittel ermöglicht.
Zu den MitarbeiterInnen der Steirischen Verkehrsverbund GmbH
Grund- und Finanzierungsvertrag
Das Zusammenwirken der finanzierenden Gebietskörperschaften Bund, Land Steiermark und Stadt Graz ist in einem Grund- und Finanzierungsvertrag festgeschrieben. Deren Vertreter treffen im Lenkungsausschuss die verkehrspolitischen Grundsatzentscheidungen. Der Vertrag regelt Organisation und Finanzierung des Verkehrsverbundes. Durch die Subventionierung seitens der öffentlichen Hand wird es u. a. erst möglich, dass der Fahrgast einen deutlich günstigeren Fahrpreis zahlt.
Mehr über die Gremien des Verkehrsverbundes
Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag – abgeschlossen zwischen der
StVG und den zum Verbundtarif verkehrenden Unternehmen – regelt die konkreten Aufgaben bzw. die Zusammenarbeit zwischen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbundgesellschaft. Die angeschlossenen Verkehrsunternehmen verpflichten sich u. a., den gemeinsamen Verbundtarif zu verkaufen und anzuerkennen.
Verkehrsdienstverträge
Verkehrsdienstverträge – in der Regel abgeschlossen zwischen Aufgabenträgern, der
StVG und einzelnen Verkehrsunternehmen – sind öffentliche Dienstleistungsaufträge zur Sicherstellung von Verkehrsdiensten, die die Verkehrsunternehmen unter Berücksichtigung ihrer eigenwirtschaftlichen Interessen nicht übernehmen würden (z. B. die Anwendung des Verbundtarifes, Zusatzleistungen im Verkehrsangebot).
Vergabe von Verkehrsleistungen
Auf Grund einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Leistungen im Kraftfahrlinienverkehr neuerdings nach den Bestimmungen des Vergaberechtes zu vergeben. Die Steirische Verkehrsverbund GmbH wird laufend mit der Vergabe solcher Leistungen von den Gebietskörperschaften beauftragt.
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