SchülerInnen: Der Geltungszeitraum und die Geltungstage sind auf dem Ausweis aufgedruckt. Dein Freifahrausweis gilt während des ganzen Schuljahres an Werktagen (Montag bis Samstag). Auch in den Weihnachts-, Semester-, Oster- und Pfingstferien, nicht gültig ist der Ausweis jedoch an Sonn- und Feiertagen sowie in den Sommerferien.
Lehrlinge: Der Freifahrausweis gilt während des aufgedruckten Geltungszeitraumes an Werktagen von Montag bis Samstag – normalerweise also ein Lehrjahr. Wenn der Lehrbetrieb bestätigt, dass du auch an Sonn- und Feiertagen zur betrieblichen Ausbildungsstätte fahren musst, dann wird der Freifahrausweis auch für diese Tage ausgestellt. Bist du BerufsschülerIn, kann die zeitliche Gültigkeit auf einzelne Tage eingeschränkt sein.
Zeitliche Erweiterungsmöglichkeiten für Freifahrausweise
- Willst du mit deinem Freifahrausweis in den städtischen Tarifzonen Graz, Leoben und Bruck/Kapfenberg auch an Sonn- und Feiertagen fahren, dann verwende bitte die Aufzahlung 101, 102 oder 103 Plus.
- Willst du auch in den Sommerferien mit Öffis mobil sein, dann ist das Ferien-Ticket das passende Angebot für dich.