Bitte kaufen Sie Ihre Fahrkarte bei besetzten Bahnhöfen beim Schalter oder bei den ÖBB-Fahrkartenautomaten bzw. stempeln Sie Ihre Vorverkaufskarte beim Entwerter am Bahnsteig, da beim Fahrkartenkauf im Zug eine Abfertigungsgebühr von € 3,00 verrechnet werden kann.
Die Abfertigungsgebühr wird nicht eingehoben, wenn
- der Fahrgast die Fahrt in einem unbesetzten Bahnhof antritt
- der Fahrgast bereits einen gültigen Fahrausweis ab einem Bahnhof hat, ab dem er Anspruch auf Abfertigung im Zug ohne Einhebung der Abfertigungsgebühr hat
- der Fahrgast von einem Regionalbus (ohne innerstädtische Verkehrsaufgaben) umsteigt, im Bus keine Möglichkeit einer durchgehenden Abfertigung bestanden hat und die Übergangszeit weniger als fünf Minuten bertägt. Der Fahrgast hat den Fahrausweis für die rückgelegene Strecke vorzuweisen und einen ÖBB-Fahrausweis zu lösen.
- der Fahrgast eine Umwegfahrt durchführt
- der Fahrgast in die 1. Wagenklasse übergeht
- der Fahrgast im Besitz einer gültigen VORTEILScard Spezial (Schwerkriegsbeschädigte) ist
Ein Bahnhof gilt dann als besetzt, wenn mindestens ein betriebsbereiter Fahrausweisautomat bzw. ein geöffneter Fahrkartenschalter zum Zeitpunkt des Fahrtantrittes vorhanden ist.
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